Die beschlossene Änderung des Wasserschutzgesetz hat zur Folge, dass jeder Grunstückseigentümer verpflichtet ist, die Dichtheit seines Abwassersystems nachzuweisen. ( §61a)
Dieser Nachweis ist durch gesetzliche Fristen geregelt. Mehr dazu siehe Fristen.
Die Simon Nagel GmbH & Co. KG bietet Ihenn diese Dichtigkeitsprüfungen nach DIN 1986-30, DIN EN 1610, ATV M 143 Teil 6.
Simon Nagel verfügt über die hochwertige Technik mit der alle Schritte einer sachgemäßen Dichtheitsprüfung professionell und sicher durchgeführt werden können.
